Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ab 2025
19.03.2024 • aktualisiert am 16.07.2024 Lesedauer: ca. 3 Minuten
Im Juni 2025 tritt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz in Kraft. Wir erklären in diesem Beitrag, ob und welche Unternehmen von diesem Gesetz betroffen sind und wie Sie Ihr digitales Angebot entlang dieser Richtlinie gestalten können.
Quicklinks
In den nachfoldenden Abschnitten beantworten wir die Fragen, die viele Unternehmen beschäftigen.
Welche Produkte und Dienstleistungen sind vom BaFG betroffen?
Das Gesetz betrifft eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen, darunter:
- PCs,
- Smartphones,
- Bankomaten,
- Fahrkartenautomaten,
- E-Banking,
- E-Commerce,
- Online-Ticketing (Ticketverkauf)
- und vieles mehr.
Diese müssen den Anforderungen für Barrierefreiheit entsprechen, um Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen.
Dazu gehört, dass Informationen zur Funktionsweise des Produktes selbst (also die Bedienungsanleitung) und den Barrierefreiheitsfunktionen entweder direkt auf dem Produkt oder über andere verfügbare Kanäle bereitgestellt werden müssen. Das kann z.B. eine Bedienungsanleitung auf einer barrierefrei gestalteten Website sein.
Welche Ausnahmen und Übergangsregelungen gelten?
Kleinstunternehmen sind von der Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen. Das sind Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von maximal 2 Mio. €.
Muss das Produkt grundlegend verändert werden und sind die Maßnahmen zur Anpassung so aufwändig, dass sie für das Unternehmen ein wirtschaftliches Risiko darstellen, dann gilt dies ebenfalls als Ausnahme.
Zudem ist ein Übergangszeitraum von bis zu fünf Jahren vorgesehen. Das heißt, Sie können bis 2030 weiterhin Produkte anbieten bzw. verwenden, die vor dem 28. Juni 2025 angeschafft bzw. erstellt wurden. Das gilt auch für die Anpassung der Website bzw. des Online-Shops.
Websites und Apps sind auch dann nicht betroffen, wenn:
- Die Medien vor 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden.
- Inhalte als Archive gelten und nach dem 28. Juni 2025 nicht mehr überarbeitet werden
- Inhalte von Dritten, die von dem Unternehmen/Anbieter nicht finanziert und/oder entwickelt werden bzw. nicht dessen Kontrolle unterliegen.
- Dateiformate von Büro-Anwendungen, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden.
Muss ich meine Website/Online-Shop jetzt barrierefrei gestalten?
Schneller Selbstcheck
Beantworten Sie die folgenden Punkte mit Ja oder Nein. Je mehr dieser Aussagen mit Ja beantwortet werden, desto wahrscheinlicher ist, dass Sie unter das BaFG fallen und entsprechende Maßnahmen treffen sollten.
- Mein Unternehmen beschäftigt mehr als 10 Mitarbeiter:innen und macht mehr als 2 Mio. € Umsatz/Jahr.
- Ich betreibe einen Online-Shop.
- Auf meiner Website gibt es Terminbuchungs-Möglichkeiten für meine (Dienst-)Leistungen.
- Ich betreibe eine Medien-Website/App (z.B. Video-Plattform).
- Ich stelle digitale Produkte oder Dienstleistungen zur Verfügung (z.B. Online-Kurse, Webinare, Whitepaper,...).
Welche Vorteile bringt eine barrierefreie Web-Anwendung?
Eine größere Zielgruppe erreichen
Rund 1,7 Mio. Menschen in Österreich leben laut Statistik Austria mit temporärer oder dauerhafter Behinderung. Eine barrierefreie Webanwendung spricht daher einen gar nicht so kleinen Teil der Bevölkerung an. Zudem nimmt auch die Bevölkerungsgruppe der über 65-Jährigen stetig zu, welche unter anderem von erhöhten Farbkontrasten auf der Website profitieren.
Suchmaschinenoptimierung
Barrierefreie Webseiten und Online-Shops sind einfach (auf allen Geräten) zu bedienen und gut strukturiert. Zwei große Eckpfeiler, die das Google Ranking maßgeblich beeinflussen.
Zusammenfassung
Zu den betroffenen Produkten und Dienstleistungen gehören PCs, Smartphones, Bankomaten, E-Banking, E-Commerce (Online-Shops), Online-Ticketing und mehr. Ausnahmen gelten für Kleinstunternehmen und bei einem zu großen wirtschaftlichen Aufwand für die Anpassung von Produkten. Verstöße können schlimmstenfalls mit Geldstrafen von bis zu 80.000 € geahndet werden. Prüfen Sie daher, ob Sie von dem Gesetz betroffen sind und ergreifen Sie entsprechende Maßnahmen, um die Barrierefreiheit Ihrer digitalen Angebote sicherzustellen.
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Über den Autor · Christoph Hahn
Der humorvolle Frontend-Developer Christoph setzt Screendesigns mit viel Genauigkeit und höchstem grafischen Anspruch um. Mit seiner technischen Ausbildung kümmert sich der Web Accessibility Expert (seit 2023) auch um unsere barrierefreien Web-Projekte.
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Über die Autorin · Isabella Voak
Mit ihrer Berufserfahrung und Ausbildung im Bereich Kommunikation und Digital Marketing unterstützt sie mit Herzblut unsere Kunden bei allen Themen rund um Content, Vermarktung und Konzeption. Im Projektmanagement und in der Agentur-Kommunikation geht sie dabei voll auf.
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