
Barrierefreiheit für Online Shops [Checkliste]
24.02.2025 • aktualisiert am 26.02.2025
Alles, was Sie über das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) 2025 für Ihren Online-Shop wissen sollten. Erfahren Sie hier, was auf Sie als Webshop-Betreiber:in zukommt und wie Sie prüfen, ob Ihr Webshop für Barrierefreiheit optimiert werden sollte.
Quicklinks
Barrierefreiheit im E-Commerce: ein kurzer Überblick
Ab Juni 2025 tritt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz – kurz BaFG – in Kraft. Der Hintergedanke: mehr Inklusion im Web. Der Effekt barrierefreier Online-Anwendungen: Sie erreichen eine größere Zielgruppe und ranken besser in Suchmaschinen.
Das Gesetz betrifft sogenannte »Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr«. Dies betrifft unter anderem Webshops und Apps im E-Commerce sowie auch Online-Termin-Buchungstools und Websites, welche digitale Mitgliedschaften (Abos) anbieten.
Ja, Kleinstunternehmen, welche weniger als 10 Mitarbeitende angestellt haben und maximal einen Jahresumsatz von 2 Mio. EUR vorweisen. Wichtig: Es wird der gesamte Umsatz (bzw. die Bilanzsumme) des Betriebes herangezogen.
Auch eine »unverhältnismäßige Belastung« kann als Ausnahme gelten, z. B. wenn die Anpassung mit einem unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand verbunden wäre. Diese Beurteilung sollte jedoch dokumentiert werden.
Auch Archive und Medien sowie Dokumente, welche vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, sind nicht vom Gesetz betroffen. Sie müssen also nicht rückwirkend Ihre Unterlagen aufbereiten oder Videos neu synchronisieren.
Lassen Sie Ihren Webshop prüfen – am besten von zertifizierten Web Accessibility Expert:innen. Sie können mit der Checkliste unten im Beitrag selbst eine erste Einschätzung vornehmen, ob Handlungsbedarf besteht.
Web Accessibility Audit buchen
Für wen gilt das Barrierefreiheitsgesetz?
Das Gesetz betrifft sogenannte »Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr«. Dies betrifft unter anderem Webshops und Apps im E-Commerce sowie auch Online-Termin-Buchungstools und Websites, welche digitale Mitgliedschaften (Abos) anbieten.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, Kleinstunternehmen, welche weniger als 10 Mitarbeitende angestellt haben und maximal einen Jahresumsatz von 2 Mio. EUR vorweisen. Wichtig: Es wird der gesamte Umsatz (bzw. die Bilanzsumme) des Betriebes herangezogen.
Auch eine »unverhältnismäßige Belastung« kann als Ausnahme gelten, z. B. wenn die Anpassung mit einem unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand verbunden wäre. Diese Beurteilung sollte jedoch dokumentiert werden.
Auch Archive und Medien sowie Dokumente, welche vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, sind nicht vom Gesetz betroffen. Sie müssen also nicht rückwirkend Ihre Unterlagen aufbereiten oder Videos neu synchronisieren.
Was sollte ich als Online-Shop Betreiber:in jetzt tun?
Lassen Sie Ihren Webshop prüfen – am besten von zertifizierten Web Accessibility Expert:innen. Sie können mit der Checkliste unten im Beitrag selbst eine erste Einschätzung vornehmen, ob Handlungsbedarf besteht.
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Was zeichnet barrierefreie Online-Shops aus?
Digitale Barrierefreiheit schafft Potenziale und ermöglicht es allen Nutzer:innen gleichermaßen, das unverzichtbare Web zu nutzen. Stellen Sie sich vor, Sie können Ihre Hände, Ohren oder Augen unverhofft nicht mehr so benutzen wie gewohnt. Barrierefreie Webanwendungen ermöglichen es Ihnen, diese auch mit einem anderen Sinn zu erfassen. Beispielsweise Untertitel lesen, statt den Inhalt zu hören (ein Segen, wenn man gerade in einer lauten Umgebung ist). Oder Sie haben gerade keine Hände frei und nutzen die Spracheingabe Ihres Smartphones. Ja, auch das ist digitale Barrierefreiheit. 😉
Eine Website oder ein Shop, der bereits den Web Accessibility Guidelines entspricht, kann auch anhand einer Barrierefreiheitserklärung in der Fußzeile der Webseite und/oder einem entsprechenden Gütesiegel, wie ein WACA-Zertifikat, erkannt werden.
Eine Website oder ein Shop, der bereits den Web Accessibility Guidelines entspricht, kann auch anhand einer Barrierefreiheitserklärung in der Fußzeile der Webseite und/oder einem entsprechenden Gütesiegel, wie ein WACA-Zertifikat, erkannt werden.
Checkliste: Ist mein Webshop barrierefrei?
Mit dieser ersten Checkliste wird getestet, ob Ihr Webshop bereits gut gerüstet ist. Wir greifen bei einem umfassenden Web Accessibility Test auf Tools und Hilfsmittel zurück und werfen zudem einen Blick in den Code, mit dem der Shop geschrieben wurde.
Dabei stellen wir uns folgende Leitfragen:
- Haben alle relevanten Bilder wie Produktfotos aussagekräftige Alternativtexte?
- Verfügen Text, Steuerelemente & Co. über einen ausreichenden Kontrast?
- Tun die Elemente, was ich von diesen erwarte (z.B. wenn ich einen Link oder Button klicke)?
- Ist eine Navigation ohne Maus möglich? Das können Sie selbst probieren: Legen Sie die Maus weg und drücken Sie »Tabulator«. Im Idealfall springt die Anzeige von Link zu Link.
- Haben die Audio/Video-Elemente Untertitel und/oder Transkripte?
- Ist das HTML dieser Seiten richtig strukturiert?
Sind Überschriften in der richtigen Reihenfolge?
Werden Aufzählungen als solche gekennzeichnet? - Lassen die Elemente dem/der Nutzer:in ausreichend Zeit, um zu lesen/bedienen?
- Können alle Inhalte von Maschinen wie einem Screenreader gelesen werden?
- Kann der Online-Einkauf komplett mit assistiven Hilfsmitteln (z.B. per Sprachsteuerung) abgewickelt werden?
Zusammenfassung
Im E-Commerce gilt ab Juni 2025 das BaFG in Österreich. Dies inkludiert klassische Webshops, aber auch Terminbuchungsfunktionen (z.B. für Friseur oder andere Dienstleistungen) oder Zimmerbuchungen bei Hotels.
Speziell für Sie als Webshop-Betreiber:innen heißt es nun: Handeln. Das Team von Q2E unterstützt Sie dabei gerne und schafft einen Überblick über die nötigen Schritte. Warum ist dies wichtig? Sie vergrößern Ihre Zielgruppe und sorgen für zufriedene Nutzer:innen. Auch Suchmaschinen bewerten barrierefreie Webshops deutlich besser. Ein Win-Win also.
In unserem anderen Blogartikel haben wir bereits ausführlich das Barrierefreiheitsgesetz erläutert und einen Überblick verschafft.
zum Blogartikel
Speziell für Sie als Webshop-Betreiber:innen heißt es nun: Handeln. Das Team von Q2E unterstützt Sie dabei gerne und schafft einen Überblick über die nötigen Schritte. Warum ist dies wichtig? Sie vergrößern Ihre Zielgruppe und sorgen für zufriedene Nutzer:innen. Auch Suchmaschinen bewerten barrierefreie Webshops deutlich besser. Ein Win-Win also.
In unserem anderen Blogartikel haben wir bereits ausführlich das Barrierefreiheitsgesetz erläutert und einen Überblick verschafft.
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Gibt’s dazu noch mehr zu erfahren? – Ja, klar!
Wir geben gerne unser Wissen und unsere Erfahrungen weiter. Maßgeschneiderte Empfehlungen und Lösungen für die individuelle Online-Strategie gibt′s natürlich für alle unsere Kund:innen (und alle, die es noch werden wollen) im Rahmen einer persönlichen Beratung in St. Pölten und Amstetten.

Über den Autor · Christoph Hahn
Der humorvolle Frontend-Developer Christoph setzt Screendesigns mit großer Genauigkeit und höchstem grafischen Anspruch um. Mit seiner technischen Ausbildung kümmert sich der Web Accessibility Experte (seit 2023) auch um unsere barrierefreien Web-Projekte.
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Der humorvolle Frontend-Developer Christoph setzt Screendesigns mit großer Genauigkeit und höchstem grafischen Anspruch um. Mit seiner technischen Ausbildung kümmert sich der Web Accessibility Experte (seit 2023) auch um unsere barrierefreien Web-Projekte.
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Über die Autorin · Isabella Voak
Mit ihrer Berufserfahrung und Ausbildung im Bereich Kommunikation und Digital Marketing unterstützt sie mit Herzblut unsere Kund:innen bei allen Themen rund um Content, Vermarktung und Konzeption. Im Projektmanagement und in der Agentur-Kommunikation geht sie dabei voll auf.
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